Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht - IHK_DE
Alle kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche setzen einen Mangel der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs voraus. Gefahrübergang meint den Zeitpunkt, in dem die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer übergeht (sogenannte Preisgefahr).
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