Gewährleistung im Kaufrecht, §§ 434 ff. BGB - Lecturio Jura
Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums ist stets neben Geltendmachung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche möglich, da der Grund für die Anfechtung nicht in einem Mangel der Kaufsache liegt.
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